Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bahnen-monheim.de veröffentlichte Internetseite.

Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Methodik
Die Erklärung basiert auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung nach einem entsprechenden Prüfverfahren bereitgestellt durch die DIAS GmbH unter bitvtest.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist nur zum Teil mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar. Die Internetseite unterläuft aktuell noch einigen technischen Überarbeitungen, danach wird diese Erklärung zur Barrierefreiheit entsprechend aktualisiert.

 

Nicht barrierefreie Inhalte
-Einige Elemente der Seite haben keinen Alternativtext.
Bei einigen Elementen ist die Ausspielung des Alternativtexts aktuell technisch nicht möglich. Die BSM ist dabei, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7. Januar 2025 zuletzt überarbeitet und überprüft.

 

Feedback und Kontakt
Wir sind dankbar für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite. Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Internetseite entdeckt oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf bahnen-monheim.de? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter redaktion@monheim.de. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.

 

Schlichtungsverfahren
Wir versuchen immer, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle, die sogenannte Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

So erreichen Sie Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de 
Internet: Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen