Übrigens: Ob Citybike, E-Bike, E-Lastenrad oder Jugendrad – für das Ausleihen unserer Stadträder könnt ihr auch ganz bequem eure Monheim-Pass-App oder den Monheim-Pass nutzen.
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Lust auf ganz viel Flexibilität, umweltfreundliche Fortbewegung und Fitnesstraining in einem? Dann gleich rauf aufs Stadtrad!
Übrigens: Ob Citybike, E-Bike, E-Lastenrad oder Jugendrad – für das Ausleihen unserer Stadträder könnt ihr auch ganz bequem eure Monheim-Pass-App oder den Monheim-Pass nutzen.
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Stadtrad Hilfe und Kontakt Hotline
Ihr habt Fragen zum Stadtrad oder möchtet defekte Räder, Vandalismus oder einen Unfall melden? Das geht am besten hier
Stadtrad-Hilfeportal
Es ist ganz dringend und ihr möchtet direkt mit uns sprechen? Unter unserer Hotline 0800 4078911 sind wir gerne für euch da.
Bei Unfällen oder Diebstahl bitte immer zuerst die Polizei informieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Stadträder findet ihr auf der Website der Stadt Monheim am Rhein.
Preisverzeichnis
1. Nutzungsentgelte
Der Standardtarif gilt für Citybikes, E-Bikes und Jugendräder. Hierbei berechnen wir 1 Euro je angefangene 30 Minuten Nutzung. Für die Nutzung der Lastenräder werden 2 Euro je angefangene 30 Minuten berechnet. Eine Fahrpause (Parken) während der Entleihe gilt als reguläre Ausleihzeit. Bitte beachten: Bei Überschreitung der maximalen Ausleihdauer oder bei missbräuchlicher Nutzung werden gesonderte Entgelte erhoben.
2. Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer und Zusatzentgelt Rückholung (§ 2 Nr. 3 und § 7 Nr. 3 AGB)
Jedes ausgeliehene Stadtrad, bei dem nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ausleihbeginn die Ausleihe durch Rückgabe an einer Verleihstation beendet wird, muss von unserem Serviceteam eingesammelt und an eine Station gebracht werden. Hierfür wird ein Serviceentgelt in Höhe von 50 Euro berechnet.
3. Sperrung des Nutzerkontos bei missbräuchlichem Verhalten (§ 4 Nr. 5 AGB)
Wird das Monheim-Pass-Kundenkonto aufgrund von missbräuchlichem Umgang mit den Stadträdern oder dem Verleihsystem (z. B. mehrmalige Überschreitung der maximalen Mietdauer, Vandalismus, Manipulation, Einbehalten der Stadträder) gesperrt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben.
4. Beschädigungen oder Verlust (§ 10 Nr. 1 AGB)
Für Verlust oder Beschädigungen am Stadtrad haften Kundinnen und Kunden. Sofern Sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, ist die Haftung auf maximal 500 Euro Selbstbehalt begrenzt.
5. Sonstige Kosten
a) In Fällen, in denen ein Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten dem Anbieter wegen eines Verhaltens der Kundin oder des Kunden durch Behörden auferlegt wird, behält die Anbieterin sich vor, diese in voller Höhe an die Verursacherin oder an den Verursacher weiterzureichen.
b) In Einzelfällen behält sich die Stadt Monheim am Rhein die Erhebung eines dem tatsächlich entstanden Aufwand entsprechenden Serviceentgeltes vor.
c) Nimmt die Betreiberin ihre Haftpflichtversicherung wegen eines Verhaltens einer Kundin oder eines Kunden in Anspruch, bleiben Regressansprüche der Versicherung gegen die Kundin beziehungsweise den Kunden unberührt.