Seit dem 27. April 2020 gilt Maskenpflicht im ÖPNV. Das bedeutet für Sie als Fahrgast, dass Sie bitte an Haltestellen und Bahnhöfen bereits vor Betreten von Bus und Bahn den Mund- und Nasenbereich mit einer medizinischen Maske bedecken. Stoffmasken sowie Gesichtsvisiere sind nicht mehr ausreichend. Davon ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Missachtung wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängt.
Auch in unserer Monheim-Ticket Servicestelle, unseren KundenCentern und in den Vorverkaufsstellen gilt die Maskenpflicht.