Was bedeutet die seit 27. April 2020 gültige Maskenpflicht für mich?

Seit dem 27. April 2020 gilt Maskenpflicht im ÖPNV. Das bedeutet für Sie als Fahrgast, dass Sie bitte an Haltestellen und Bahnhöfen bereits vor Betreten von Bus und Bahn den Mund- und Nasenbereich mit einer medizinischen Maske bedecken. Stoffmasken sowie Gesichtsvisiere sind nicht mehr ausreichend. Davon ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Missachtung wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängt.

Auch in unserer Monheim-Ticket Servicestelle, unseren KundenCentern und in den Vorverkaufsstellen gilt die Maskenpflicht.

Wer muss eine Mund-/Nasenbedeckung tragen?

Alle Fahrgäste von Bus und Bahn bedecken vor Betreten des Fahrzeuges bitte den Mund-Nasen-Bereich.

Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?

Kinder im Vorschulalter und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-/Nasenbedeckung tragen können, sind von der Pflicht, eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen, entbunden.

Was passiert, wenn ich keine Mund-/Nasenbedeckung trage?

Sollten Sie ohne Mund-/Nasenbedeckung den ÖPNV nutzen oder unsere Monheim-Ticket Servicestelle, unsere KundenCenter oder Vorverkaufsstellen betreten, wird das (Fahr-)Personal Sie auf die Maskenpflicht aufmerksam machen. Kommen Sie dieser trotz Hinweis nicht nach, stellt der Verstoß gegen die Maskenpflicht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 4 CoronaSchVO dar. Ab sofort gilt ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Wenn Sie keine Mund-/Nasenbedeckung tragen möchten, dann ist es leider nicht möglich die Fahrten anzutreten oder die Dienstleistungen in unseren KundenCentern in Anspruch zu nehmen. Als Verkehrsunternehmen haben wir an den Haltestellen und in den Fahrzeugen das Hausrecht und können dieses auch entsprechend durchzusetzen und Fahrgäste ohne Mund-/Nasenbedeckung (unter Wahrung des Eigenschutzes) auch des Fahrzeugs verweisen. Trägt ein Fahrgast keine Mund-/Nasenbedeckung, stellt er eine Gefahr für andere dar.

Muss mir das Verkehrsunternehmen eine Mund-/Nasenbedeckung zur Verfügung stellen?

Fahrgäste müssen selbst für eine adäquate Mund-/Nasenbedeckung sorgen. Wir sind als Verkehrsunternehmen nicht dazu verpflichtet, Mund-/Nasenbedeckungen zu verteilen oder zum Verkauf anzubieten. Dennoch schließen wir nicht aus, gelegentlich freiwillige Aktionen durchzuführen, bei denen wir Mund-/Nasenbedeckungen an unsere Fahrgäste verteilen.

Warum trägt das Fahrpersonal keine Mund-/Nasenbedeckung?

Unser Fahrpersonal ist durch Trennscheiben von den Fahrgästen getrennt und muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Sicherheit der Fahrgäste wird dadurch nicht beeinflusst. Sobald sich das Fahrpersonal in den Fahrgastraum begeben muss, wird es eine Mund-/Nasenbedeckung aufsetzen. Unser Kontrollpersonal, das sich an Haltestellen und im Fahrgastraum im direkten Kundenkontakt befindet, wird ebenfalls eine Mund-/Nasenbedeckung tragen.

Was kann ich tun, um mich vor einer möglichen Ansteckung zu schützen?

Beachten Sie als Fahrgast die gängigen Hygiene- und Verhaltensregeln:

  • Tragen Sie in Bus und Bahn einen Mund-Nasen-Schutz. Damit schützen Sie andere vor einer Ansteckung und somit letzten Endes auch sich selbst.
  • Halten Sie stets 1,5 bis 2 Meter Abstand von anderen Personen. Dies gilt auch für den Ein- und Ausstieg in und aus Bus und Bahn.
  • Niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge und halten Sie dabei den Mund- und Nasenbereich mit Ihrer Maske bedeckt.
  • Vermeiden Sie es, unterwegs mit bloßen Händen Ihr Gesicht zu berühren.
  • Verzichten Sie im Bus auf den Verzehr von Lebensmitteln.
  • Waschen Sie sich regelmäßig und für mindestens 20 Sekunden gründlich die Hände mit Wasser und Seife.

verhalte ich mich als Schülerin oder Schüler richtig in Bus und Bahn?

Für den Schul- und Heimweg gelten die gleichen Hygiene- und Verhaltensregeln, wie für Fahrten in der Freizeit und für andere Fahrgäste. Ganz wichtig: Auch unter Freunden gilt, einen Abstand von 1,5 bis 2 Metern voneinander zu halten und auf Begrüßungen wie Umarmungen oder Küsschen zu verzichten.