Eisenbahnbetrieb
Betrieb der Infrastruktur
Mit Datum 26.09.2022 haben die Railflex Infra GmbH und die Bahnen der Stadt Monheim GmbH einen Eisenbahninfrastrukturvertrag geschlossen. Hier ist unter anderem geregelt, dass Railflex - sobald eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt – den Betrieb der BSM-Infrastruktur übernimmt.
Mit Schreiben des Verkehrsministeriums NRW vom 23.12.2022 wurde die Genehmigung der BSM zum Betrieb einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur vom 11.10.1995 – II B 3-90-29/51 –, in der Form vom 10.11.2008 – II B 3 – 90- 129/51, mit Ausnahme der nach § 11 AEG stillgelegten Streckenasbschnitte und Serviceeinrichtungen, mit Ablauf des 31.12.2022, widerrufen.
Zeitgleich erging durch das Verkehrsministerium NRW an die Railflex die Genehmigung zum Betrieb der Monheimer Eisenbahninfrastruktur nach § 6 AEG ab dem 01.01.2023. Vor diesem Hintergrund wenden Sie sich bitte an https://railflex-infra.de/ für etwaige Nutzungsanfragen.
Weiteres
- Mitte Januar 2018 beschied das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalens unseren Antrag auf Stilllegung unseres Gleisabschnittes ab km 2,0 bis Monheim-Blee positiv.
- Unseren Anträgen auf Einstellung des Betriebes:
- unserer Serviceeinrichtung Bahn-Betriebswerkstatt inkl. Kranbahn und Arbeitsgrube folgte das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen mit Bescheid Anfang November 2019;
- unserer Serviceeinrichtung Güterhalle und -abfertigung am Gleis folgte das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen mit Bescheid im Juli 2022, und
- unserer Serviceeinrichtung Güterhalle und -abfertigung am Gleis folgte das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen mit Bescheid im Oktober 2022.