FAQ – Häufig gestellte Fragen an die BSM
Tarif im VRR
Das VRR-Tarifsystem
Das Preissystem des VRR resultiert aus der Einteilung des Verbundraumes, der sich aus den drei Elementen Tarifgebiet, Waben und Kurzstrecken zusammensetzt. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel das Gebiet einer Stadt oder mehrerer kleiner Städte und Gemeinden. Jedes Tarifgebiet wiederum setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen, die in ihrer Fläche in der Regel einem Stadtteil oder einer kleinen Gemeinde entsprechen. Das Angebot wird durch eine Kurzstrecke für den Nahbereich ergänzt.
Bei der Preisermittlung für eine einzelne Fahrt innerhalb des VRR greift das Preisstufensystem anhand von Quelle-Ziel-Relationen. Hierbei spielen beispielsweise gefahrene Kilometer keine direkte Rolle.
Tickets im elektronischen Vertrieb
Wie kann ich ein HandyTicket kaufen?
Handytickets können bequem und kontaktlos über die Bahnen-Monheim-App oder HandyTicket Deutschland erworben werden.
Gültigkeit und Übertragbarkeit
Kann ich mit einem EinzelTicket, 4erTicket, 10erTicket oder TagesTicket in der vorgegebenen Geltungsdauer auch eine Rück- bzw. Rundfahrt machen?
Mit dem EinzelTicket und 4erTickets sind Rund- und Rückfahrten nicht möglich. Bei 4erTickets muss jeweils ein neues Entwerterfeld bei Fahrtantritt je Fahrt entwertet werden bzw. bei 10erTickets eine neue Fahrt angefordert werden. Rund- oder Rückfahrten in Richtung auf die Einstiegshaltestelle oder das Starttarifgebiet sind höchstens nur zum schnelleren Erreichen des Fahrtziels erlaubt. TagesTickets dagegen gelten jeweils einen Tag lang für beliebig viele Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich – also auch für Rund- und Rückfahrten.
Warum darf ich mit dem EinzelTicket (oder einer Fahrt auf dem 4erTicket bzw. 10erTicket) nicht zurückfahren, obwohl es 90 Minuten gilt?
Das EinzelTicket gilt für eine Fahrt mit beliebig häufigem Umsteigen, aber ohne Rund- und Rückfahrten. Die Zeitbegrenzung der Tickets (Preisstufe A 90 Minuten, Preisstufe B 120 Minuten, Preisstufe C 180 Minuten und Preisstufe D 240 Minuten) ist so großzügig bemessen, dass kurze Fahrtunterbrechungen möglich sind und die Fahrt in gleicher Richtung fortgesetzt werden kann.
Was muss ich zuzahlen, wenn ich mit meinem Ticket2000, Ticket1000, SozialTicket, BärenTicket, SchokoTicket oder mit der Monatskarte im Ausbildungsverkehr über meinen Geltungsbereich hinausfahren will?
Für diese Fahrten benötigt ihr je Fahrt und Person ein ZusatzTicket. Für Inhaber eines Ticket2000 der Preisstufen A, B oder C erweitert sich der Geltungsbereich werktags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und am 31.12. auf den gesamten Verkehrsverbund VRR. Ob dann im jeweiligen Fall ein zusätzliches Ticket erforderlich ist, hängt von eurem Start- und Zielpunkt sowie vom Fahrweg ab.
Welche VRR-Tickets sind übertragbar?
Das Ticket2000 ist (wahlweise) übertragbar – und zwar in allen Variationen (Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, Ticket2000 Abo, Ticket2000 9 Uhr Abo). Es kann auf Wunsch aber auch persönlich ausgestellt werden – dann ist es nicht übertragbar.
Ein persönlich ausgestelltes Ticket hat unter anderem folgenden Vorteil: Wenn ihr euer Ticket vergessen habt und kontrolliert werdet, könnt ihr euer Ticket bei dem Verkehrsunternehmen nachträglich vorzeigen. Das Erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 EUR wird daraufhin zurückgezogen. Ihr müsst nur ein reduziertes Beförderungsentgelt zahlen.
Alle anderen VRR-Tickets können nur vom Inhaber genutzt werden und sind nicht übertragbar.
Mitnahmeregelungen
Mit welchem Ticket kann ich Personen mitnehmen?
Monatskarte im Ausbildungsverkehr, 7-TageTicket: keine Personenmitnahme möglich.
Ticket2000: Das Ticket2000 gilt als Fahrberechtigung im erweiterten Geltungsbereich bei Tickets der Preisstufen A bis C im gesamten Verbundraum VRR oder bei Verbundgültigkeit in der Preisstufe D montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss für bis zu 5 Personen. Einschließlich der Inhaberin/des Inhabers dürfen maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein.
BärenTicket: Mit dem BärenTicket dürfen montags bis freitags ab 19.00 Uhr eine weitere Person und bis zu drei Kindern durch den Inhaber im originären Geltungsbereich mitgenommen werden. Diese Regelung gilt auch an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig.
YoungTicketPLUS: Die Inhaberin/der Inhaber des YoungTicketPlus kann von montags bis freitags ab 19.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss eine weitere Person unentgeltlich mitnehmen. Das gilt für alle Preisstufen.
SozialTicket, Ticket1000: Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag, an Feiertagen und am 24. und 31.12. ganztägig im eingetragenen Geltungsbereich: Mitnahme von maximal 3 Kindern unter 15 Jahren.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Mitnahme eines Fahrrades möglich?
Grundsätzlich ist die Mitnahme eines Fahrrades oder eines sog. Pedelec oder E-Bikes nur möglich, wenn es die Betriebssituation, bzw. die Platzsituation im Fahrzeug, zulässt.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Der Fahrgast ist außerdem dazu verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt.
Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme ganztägig möglich. Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) können zeitliche Einschränkungen gelten. Bitte erfragen Sie zusätzlich bei Ihrem örtlichen Verkehrsunternehmen die genauen Zeiten.
Was kostet die Fahrradmitnahme?
Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Ticket pro Rad das seit Januar 2021 neue FahrradTicket im VRR. Als attraktive Verbundalternative zum FahrradTagesTicket NRW können Sie Ihr Rad für 3,60 Euro 24 Stunden lang beliebig oft verbundweit in Bus und Bahn mitnehmen. Das neue Ticket ersetzt das bisher benötigte ZusatzTicket für das Fahrrad, das bisher pro Fahrt zu lösen war.
Ausnahmen bilden die folgenden Monatstickets:
Ticket2000, YoungTicketPLUS: Die Mitnahme eines Fahrrades im gewählten Geltungsbereich ist ganztägig (bzw. werktags nach 19 Uhr, sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen auch im erweiterten Geltungsbereich) kostenlos
BärenTicket: Die Mitnahme eines Fahrrades ist kostenlos.
Übrigens: Einräder sowie Fahrräder, die aufgrund ihrer Konstruktion zusammengeklappt werden können, werden als Gepäck nach Maßgabe des Artikels 9.1 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert.
Was kostet es, einen Hund mitzunehmen?
Wenn Sie ein gültiges Ticket haben, können Sie Ihren Hund (bzw. auch mehrere Hunde) innerhalb des Geltungsbereiches jederzeit kostenlos mitnehmen.
Kinder im VRR/ VRS
Ab welchem Alter müssen Kinder für eine Fahrt im VRR bezahlen?
Kinder ab 6 Jahren benötigen Tickets des Kindertarifes. Ab 15 Jahren gilt der Erwachsenentarif. Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung kostenlos.
Was kostet die Mitnahme eines Kinderwagens?
Die Mitnahme eines Kinderwagens ist im VRR kostenlos.
Ab wann dürfen Kinder alleine Bus oder Bahn fahren?
Kinder dürfen erst ab dem Alter von sechs Jahren alleine Bus oder Bahn fahren. Kinder unter sechs müssen entweder von einem Erwachsenen oder von einem anderen Kind, das älter ist als 6 Jahre ist, begleitet werden. Einzige Ausnahme: Kinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind, aber bereits zur Schule gehen. Sie dürfen ohne Begleitperson den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
Wo bzw. von wem bekomme ich nähere Informationen zum SchokoTicket oder ÜT-Ticket?
Für weitere Informationen zu den oben genannten SchülerTickets steht Ihnen unser Team der Moheim-Ticket Servicestelle im Rathauscenter zur Verfügung.